fuer 50 logo kgr wahlDie Wahlvorbereitungen für die Kirchengemeinderatswahlen sind angelaufen. Nachdem sich der Wahlausschuss gebildet hat, sind nun die Gemeindemitglieder aufgerufen, geeignete Kandidaten zu suchen und zu benennen. Hierbei gilt es folgendes zu beachten:

- Wählbar sind wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und bis zu 4 wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder anderer Kirchengemeinden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in keiner anderen Kirchengemeinde kandidieren.
- Ein Vorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens 5 wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern.
- Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur unter einen Wahlvorschlag setzen, wobei die vollständige Anschrift beizufügen ist. Kandidierende dürfen den Wahlvorschlag, auf dem ihr Name steht, nicht unterschreiben.
- Der bisherige Kirchengemeinderat hat 12 Mitglieder. Ein Wahlvorschlag darf bis zu 12 Kandidierende enthalten.
- Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Kandidierenden beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge und die Einverständniserklärung sind im Pfarrbüro erhältlich.
Der Wahlausschuss