Kirchengemeinde St. Georg Mutlangen
Wahlausschuss

Liebe Gemeinde,kgrwahl2020
der Slogan der Kirchengemeinderatswahl 2020 „Wie siehts aus?“ will Mut machen, motivieren und einladen, den Veränderungsprozess innerhalb der Kirche aktiv mitzugestalten. Grund genug, sich für eine Kandidatur für den Kirchengemeinderat zu entscheiden und/oder sich um Wahlvorschläge zu bemühen.

Für die zu wählenden 14 Kirchengemeinderatsmitglieder, suchen wir 18 Kandidierende. Die Anzahl der bisher zur Wahl Vorgeschlagenen reicht nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen, zumal das Einverständnis der Vorgeschlagenen nicht in jedem Fall erwartet werden kann. Wir bitten Sie deshalb um Ihre Unterstützung bei der Gewinnung zusätzlicher Kandidierenden.

Die Wahlordnung für die Wahl von Kirchengemeinderäten schreibt vor, dass Sie als wahlberechtigte Gemeindemitglieder (ab 16 Jahre) formelle Wahlvorschläge beim Wahlausschuss oder im Pfarrbüro einreichen. Idealerweise enthält Ihr Wahlvorschlag auch die schriftliche Zustimmung der Betroffenen.

Die hierfür vorgesehenen Formulare „Wahlvorschlag zur Wahl des Kirchengemeinderates am 22. März 2020“ und „Einverständniserklärung“ liegen im Pfarrbüro aber auch am Schriftenstand aus.

Bei den Wahlvorschlägen bitten wir Sie folgendes zu beachten:
1. Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge ist Sonntag, der 02. Februar 2020.
2. Ein Wahlvorschlag darf auf dem vorgesehen Formular (Vorderseite) bis zu 14 Namen enthalten.
3. Wählbar sind volljährige (ab 18 Jahren) wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder.
4. Wählbar sind auch volljährige wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder anderer katholischen Kirchengemeinden, die in keiner anderen Kirchengemeinde kandidieren.
Es können maximal vier Personen von außerhalb in den Kirchengemeinderat gewählt werden.
5. Jeden Wahlvorschlag müssen fünf wahlberechtigte Gemeindemitglieder unterschreiben und ihre Adresse hinzufügen (Rückseite des Formulars)
6. Das Formular „Einverständniserklärung“ kann von den vorgeschlagenen Kandidierenden nachgereicht werden.
7. Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
8. Vorgeschlagene Kandidierende dürfen den Wahlvorschlag nicht selbst unterschreiben.

Wer bereits selbst den Entschluss für eine Kandidatur gefasst hat, kann sich bei Herrn Pfarrer Schönfeld, bei den Mitgliedern des Wahlausschusses oder im Pfarrbüro melden. Bis zum 02. Februar 2020 müssen die Kandidierenden feststehen. Falls Sie noch Fragen haben oder Unterstützung wünschen, wenden Sie sich bitte an den Wahlausschuss.

Der Wahlausschuss
Christa Wamsler, Vorsitzende, Mutlangen
Rosemarie Gaiser, stellv. Vorsitzende, Mutlangen
Wolfgang Merkel, Schriftführer, Lindach
Heidemarie Funk, Beisitzerin, Mutlangen
Karl Krieg, Beisitzer, Pfersbach