fuer 50 logo kgr wahlfragt uns das Motto zur Wahl des Kirchengemeinderats 2020.

Es sind die Fragen nach dem Veränderungsprozess der Kirche vor Ort, dem gemeinsamen Handeln in der Seelsorgeeinheit und in der Ökumene und allen anderen Themen unseres Gemeindelebens. Hoffnungsvoll, gut, ich geh' mit - sind Ihre Antworten; so hoffen wir.
Dann lassen Sie sich zur Kandidatur einladen und ermutigen. Oder schlagen Sie Kandidat*innen vor. Ideal wären auch Kandidat*innen im Alter zwischen 18 und 27; dies ist ein ausdrücklicher Wunsch nach der Wahlordnung.

Für Christus König sind 10 Mitglieder in den KGR zu wählen, mindestens 12 Kandidat*innen sind sehr gewünscht. Im Augenblick sollten sich noch einige den Ruck zur Kandidatur geben. Neu bei der Wahl 2020 ist, dass mehrere Mitglieder aus einer Familie stammen dürfen. Eltern, Kinder und Enkel in einem KGR sind möglich. Sie dürfen Ihre Nächsten also zur Kandidatur motivieren ohne selbst Verzicht zu üben.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind im Pfarrbüro, am Schriftenstand in der Kirche und bei den Mitgliedern des Wahlausschusses erhältlich.

Formell müssen die folgenden Punkte beachtet werden:


1. Die Wahlvorschläge müssen bis Sonntag, 2. Februar 2020, eingereicht sein.
2. Ein Wahlvorschlag darf auf dem vorgesehen Formular (Vorderseite) bis zu 8 Namen enthalten.
3. Alle volljährigen wahlberechtigten Kirchengemeindemitglieder sind auch wählbar.
4. Wählbar sind auch volljährige wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder anderer katholischer Kirchen gemeinden, die in keiner anderen Kirchengemeinde kandidieren.
Es können maximal vier Personen von außerhalb in den Kirchengemeinderat gewählt werden.
5. Jeden Wahlvorschlag müssen fünf aktiv wahlberechtigte Gemeindemitglieder unterschreiben und ihre
Adresse hinzufügen (Rückseite des Formulars); aktiv wahlberechtigt sind Kirchengemeindemitglieder,
die am Wahltag bereits 16 Jahre alt sind.
6. Das Formular „Einverständniserklärung“ kann von den vorgeschlagenen Kandidat*innen nachgereicht werden.
7. Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
8. Vorgeschlagene Kandidat*innen dürfen den eigenen Wahlvorschlag nicht selbst unterschreiben.
Wir wünschen uns eine gute Wahl für einen engagierten KGR.


Ulrich Brechtmann, Ausschussvorsitzender
Elena Link, stellv. Ausschussvorsitzende
Ursula Haußer, Schriftführerin
Rosemarie Betsch, Beisitzerin
Georg Stegmaier, Beisitzer