fuer 50 logo kgr wahlDie Wahlvorbereitungen für die Kirchengemeinderatswahlen sind angelaufen. Die Wahl steht unter dem Motto „Wie sieht´s aus“. Nachdem sich der Wahlausschuss gebildet hat, sind nun die Gemeindemitglieder aufgerufen, geeignete Kandidaten zu suchen und zu benennen. Hierbei gilt es folgendes zu beachten:
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kirchengemeinderates am 22. März 2020:
- Alle Kirchengemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
und in der Kirchengemeinde seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz haben, sind aufge-
rufen, innerhalb der Einreichungsfrist (bis zum 23. Januar 2020) beim Wahlausschuss
(über das Pfarrbüro St. Maria) Wahlvorschläge einzureichen. Dabei sind folgende Punkte
zu beachten (§ 4 Wahlordnung der Diözöse Rottenburg - Stuttgart i.V. mit § 26 Kirchen-
gemeindeordnung).
- Wählbar sind wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder die am Wahltag das 18. Lebens-
jahr vollendet haben und bis zu 4 wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder anderer
Kirchengemeinden , die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in keiner
anderen Kirchengemeinde kandidieren.
- Ein Vorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens 5 wahlberechtigten Kirchengemein-
demitgliedern.
- Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur unter einen
Wahlvorschlag setzen, wobei die vollständige Anschrift beizufügen ist. Kandidierende
dürfen den Wahlvorschlag auf dem ihr Name steht nicht unterschreiben.
- Der bisherige Kirchengemeinderat hat 12 Mitglieder. Ein Wahlvorschlag darf bis
zu 12 Kandidierende enthalten.
- Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Kandidierenden bei-
zufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge und die Einverständniserklärung sind im Pfarrbüro er-
hältlich.
Der Wahlausschuss