In der ersten Märzwoche wurden sämtliche Wahlunterlagen und das Wahlprospekt mit den 12 Kandidaten verteilt. Sollten Sie keine oder unvollständige Wahlunterlagen erhalten haben, melden Sie dies bitte umgehend dem Pfarrbüro. E-Mail:
Wahlberechtigt sind Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Gemeindegebiet haben.