Lt. 52.Mitteilung von Bischof Dr. Gebhard Fürst zur aktuellen Lage ist der Gemeindegesang bei Gottesdiensten und Beisetzungen in geschlossenen Räumen und im Freien grundsätzlich wieder möglich. Nach wie vor besteht aber die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, während und nach dem Gottesdienst sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregelungen.

Liegt die7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, ist Gemeindegesang in geschlossenen Räumen wieder untersagt. Bringen Sie bitte Ihr eigenes Gotteslob mit!