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KGR-Wahl 2025

kgrWahl

Informationen zur KGR-Wahl in den Kirchengemeinden

St. Georg, Mutlangen


St. Maria, Wetzgau-Rehnenhof


Christus König, Großdeinbach

Was wird gewählt?

Katholische Kirchengemeinden wählen den Kirchengemeinderat.
Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. Der Kirchengemeinderat ist die ortskirchliche Kirchensteuervertretung und verantwortet den Haushalt.

Wann und wie wird gewählt?

Wahltag 30. März 2025

Allgemeine Briefwahl

Erstmals finden die Wahl der Kirchengemeinderäte und die Wahl der Pastoralräte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart für alle Gemeinden als Briefwahl statt. Die Wahlbriefumschläge gehen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vorher an alle Wahlberechtigten.
Die Wahlbriefe mit Wahlschein und Stimmzettel müssen rechtzeitig vor dem 30. März 2025 per Postversand oder durch Briefeinwurf im jeweiligen Wahlbriefkasten abgegeben werden.

Wahllokale

Auch wenn die Wahl eine allgemeine Briefwahl ist, können die Wahlberechtigten Ihre Stimme am 30. März 2025 auch persönlich abgeben. In jeder Kirchengemeinde und in jeder Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache ist gibt es ein Wahllokal, das an diesem Tag geöffnet ist. Genauere Informationen sind in der Rubrik der jeweiligen Kirchengemeinde ersichtlich.

Was geschieht vor der Wahl?

Kurzüberblick

Juli 2024

In jeder Seelsorgeeinheit gibt es ab Juli 2024 jemanden aus dem Team der Hauptamtlichen, der oder die als Ansprechpartner:in für die Wahl alle unterstützt, die eine Kirchengemeinderatswahl oder Pastoralratswahl ehrenamtlich vor Ort vorbereiten.

September 2024

Der amtierende Kirchengemeinderat oder der amtierende Pastoralrat entscheidet über die Anzahl der Sitze, die das Gremium künftig haben soll. In Gemeinden mit mehreren Teilorten wird über die Durchführung einer unechten Teilortswahl entschieden. Der Wahlausschuss wird berufen.

Herbst 2024

Die Kampagne (Öffentlichkeitsarbeit) zur Wahl startet.

Dezember 2024

Der Wahlausschuss veröffentlicht den Wahlaufruf und bittet um Einreichung von Wahlvorschlägen.

Februar 2025

Anfang Februar 2025 veröffentlicht der Wahlausschuss den endgültigen Wahlvorschlag.
Bis Ende Februar werden die Wahlunterlagen erstellt.

März 2025

Bis Mitte März erhalten die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen.
Am Sonntag, 30. März 2025 ist Wahltag. Wegen der allgemeinen Briefwahl können die Wahlberechtigten Ihre Stimmzettel auch schon früher abgeben. In jeder Gemeinde gibt es auch ein Wahllokal. In einigen Gemeinden kann das Wahllokal auch schon am Vorabend (Samstag, 29. März 2025) geöffnet sein.

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