Das neue Verfahren zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Viele haben sich gewundert, dass die Banken die Religionszugehörigkeit an den Fiskus weitermelden wollen, um den Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu erleichtern. Bekommt die Kirche den Hals nicht voll?
Ganz im Gegenteil: Kapitalerträge sind, wie Arbeitslohn und andere Einkünfte auch, bislang schon zu versteuern. Während die Kirchensteuer bei der Lohnsteuer jedoch gleich an der Quelle einbehalten wird, mussten Kapitalerträge in der Vergangenheit im Nachhinein erklärt und versteuert werden. Entsprechend dem Verfahren der Abgeltungssteuer wird ab 2015 nun auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge an der Quelle abgeführt.
Das ist gerecht und wichtig. Denn warum sollen die einen treu und brav die Steuer auf ihren Arbeitslohn von vornherein abgezogen bekommen, während insbesondere vermögende Kapitalanleger ihren Beitrag zur Kirche nur nach einer etwaigen Steuererklärung leisten?
Wer das automatisierte Verfahren nicht möchte, kann widersprechen und die Kirchensteuer auf dem Weg der Steuererklärung leisten.
Weitere Informationen gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern: www.bzst.de